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   VGH Hessen, 26.09.1983 - 4 TH 48/83   

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VGH Hessen, 26.09.1983 - 4 TH 48/83 (https://dejure.org/1983,5485)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.09.1983 - 4 TH 48/83 (https://dejure.org/1983,5485)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. September 1983 - 4 TH 48/83 (https://dejure.org/1983,5485)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11

    Bauaufsichtliche Verfügung gegen Eigentümer

    Werden Räume baurechtswidrig genutzt, kann die Bauaufsichtsbehörde ihre Verfügung zur Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände nach pflichtgemäßem Ermessen daher sowohl an die Eigentümer als Zustandsstörer im Sinne des § 7 Abs. 2 HSOG als auch unmittelbar an die Betreiber als Verhaltensstörer im Sinne des 6 Abs. 1 HSOG richten (vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 26.09.1983, 4 TH 48/83, BRS 40, Nr. 229).

    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, ein wirksames Einschreiten gegen den Vermieter baurechtswidrig genutzter Räume durch die Kombination eines - in die Zukunft gerichteten - Vermietungsverbots mit einem - die aktuellen Nutzungsverhältnisse betreffenden - Kündigungsgebot unter ausreichender Fristsetzung rechtlich möglich, wobei davon auszugehen ist, dass die Anordnung der Bauaufsichtsbehörde zur Kündigung baurechtswidrig ausgenutzter Räume ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung eines Mietverhältnisses nach den §§ 569, 543 BGB begründet (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26.09.1983, 4 TH 48/83, a. a. O., zur damals geltenden Vorschrift des § 564b Abs. 2 BGB; vgl. auch: VG Neustadt, Beschluss von 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW, Juris, zu §§ 569, 543 BGB).

  • VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93

    Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage; zum

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Kündigung baurechtswidrig genutzter Räume anordnen und dem Vermieter im Sinne einer vorweggenommenen Gestattung im Sinne von § 5 Abs. 2 HSOG nachlassen, als anderes, ebenso wirksames Mittel innerhalb der festgesetzten Frist mit den Mietern eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 26.09.1983 - 4 TH 48/83 - BRS 40 Nr. 229).
  • VG Darmstadt, 29.07.2008 - 9 L 889/08

    Vorsorgliche Untersagung der Nutzung eines Beherbergungsbetriebes

    Hierbei ist zu sehen, dass bei vermietetem Wohnraum ein gegen die Eigentümer ausgesprochenes Nutzungsverbot diesen regelmäßig nur die Selbstnutzung untersagt sowie die Neuvermietung der Räumlichkeiten, aber nicht zur Kündigung eines bereits bestehenden Mietverhältnisses zwingt (ständige Rechtsprechung; Hess. VGH Beschl. v. 26.09.1983, 4 TH 48/83, DÖV 1984 S. 307 = BRS 40 Nr. 229).
  • VG Saarlouis, 19.11.2014 - 5 K 451/13

    Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter wegen Wohnungszahlbegrenzung im

    Hess. VGH, Beschluss vom 26.09.1993 -4 TH 48/83- DÖV, 1984 S. 307 f.
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